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   OVG Berlin-Brandenburg, 27.11.2013 - 4 S 64.13   

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OVG Berlin-Brandenburg, 27.11.2013 - 4 S 64.13 (https://dejure.org/2013,35538)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 27.11.2013 - 4 S 64.13 (https://dejure.org/2013,35538)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 27. November 2013 - 4 S 64.13 (https://dejure.org/2013,35538)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Konkurrentenstreit um eine Richterstelle an einem gemeinsamen Fachobergericht der Länder Berlin und Brandenburg

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    GFOBGerErStVtr BE, Gemeinsame Allgemeine Verfügung der Ministerin der Justiz und der Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie des Landes Brandenburg über die "Dienst... liche Beurteilung der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte" vom 20. Juni 2005, zuletzt geändert durch die Allgemeine Verfügung des Ministers der Justiz vom 29. August 2011, (BeurtAV) § 2, § 7
    Konkurrentenstreit; Vorsitzender Richter am Landessozialgericht; Passivlegitimation bei Streitigkeit um eine Richterstelle an einem gemeinsamen Fachobergericht der Länder Berlin und Brandenburg; Bewerbungsverfahrens-anspruch; Auswahlentscheidung; dienstliche Beurteilung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.11.2013 - 4 S 64.13
    Die Feststellungen zu den Einzelmerkmalen und zum Gesamturteil müssen dann freilich die innerhalb des Beurteilungszeitraums seit der letzten dienstlichen Beurteilung des zuständigen Beurteilers gezeigten Leistungen und Fähigkeiten des Richters insgesamt und ausnahmslos erfassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 -, juris Rn. 46; Schnellenbach, a.a.O., Rn. 353 m.w.N.).

    (b) Die vom Verwaltungsgericht ferner geäußerte Ansicht, es hätte der Beurteilerin oblegen, sich die beim Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie gezeigten Rechtskenntnisse, die nicht ihrer eigenen Wahrnehmung unterlegen hätten, erläutern zu lassen, dürfte sich - wie der Beigeladene zutreffend darlegt - nicht auf das vom Gericht zitierte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. November 2010 (a.a.O.) stützen lassen können.

  • BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.11.2013 - 4 S 64.13
    Ob Anlassbeurteilungen, die - wie erörtert - einen kürzeren Zeitraum als Regelbeurteilungen zum Gegenstand haben, nach dem Beurteilungssystem der BeurtAV die grundsätzlich für eine Bewerberauswahl heranzuziehenden Regelbeurteilungen lediglich fortentwickeln dürfen (so für das Beurteilungssystem des Bundesnachrichtendienstes BVerwG, Beschluss vom 22. November 2012 - 2 VR 5.12 -, juris Rn. 30; im Anschluss daran Schnellenbach, Die dienstliche Beurteilung der Beamten und Richter, Loseblatt-Kommentar, 3. Aufl., Stand: März 2013, Rn. 558a; zweifelnd VG Berlin, a.a.O.), ist für die Frage, ob eine Regelbeurteilung auch dann zu erteilen ist, wenn eine Anlassbeurteilung nach § 2 Abs. 4 BeurtAV ansteht, unerheblich und kann deshalb dahinstehen.

    c) Nach alledem ist das Verwaltungsgericht im Ergebnis zu Recht davon ausgegangen, dass der Antragsteller wegen der vorliegenden Verletzung seines Bewerbungsverfahrensanspruchs eine neue Auswahlentscheidung verlangen kann, da seine Aussichten, in einem weiteren Auswahlverfahren ausgewählt zu werden, offen sind, seine Auswahl also bei rechtmäßiger Verfahrensweise zumindest möglich erscheint (vgl. zum Maßstab BVerwG, Beschluss vom 22. November 2012, a.a.O., Rn. 22).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.04.2007 - 4 S 3.07

    Auswahlentscheidung bei Beförderung - Vergleichbarkeit der Beurteilungen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.11.2013 - 4 S 64.13
    (a) Soweit das Verwaltungsgericht daran Anstoß zu nehmen scheint, dass die Beurteilerin eingangs ihrer Beurteilung die Dienstlaufbahn des Beigeladenen seit September 1997 darstellt, bestehen hiergegen für sich genommen keine Bedenken, wenn die Bezugnahme auf frühere Leistungen und Arbeitsgebiete in der Beurteilung erkennbar nur der Verdeutlichung der (auch) im Beurteilungszeitraum gezeigten Fähigkeiten und gesammelten Erfahrungen des Beigeladenen dient (Senatsbeschluss vom 2. April 2007 - OVG 4 S 3.07 -, juris Rn. 18).

    Dem Senat erschließt sich nicht, weshalb die dort vorgenommenen Bewertungen erläuterungsbedürftig sein sollen, zumal auch Rechtskenntnisse, die durch einen Richter während einer Tätigkeit auf einem beamtenrechtlichen Dienstposten erworben worden sind, Rückschlüsse auf seine Leistungen und Fähigkeiten bezogen auf seine für sein richterliches Statusamt notwendigen Rechtskenntnisse zulassen können (vgl. allgemein - den auch vom Verwaltungsgericht zitierten - Senatsbeschluss vom 2. April 2007, a.a.O., Rn. 11).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.09.2013 - 4 L 23.13

    Streitwert; Konkurrentenstreit um Beförderungsstelle im Eilverfahren; Sicherung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.11.2013 - 4 S 64.13
    Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 47 Abs. 1, § 53 Abs. 2 Nr. 1, § 52 Abs. 2 GKG (vgl. dazu im Einzelnen Senatsbeschluss vom 12. September 2013 - OVG 4 L 23.13 -, juris).
  • BVerwG, 24.11.1994 - 2 C 21.93

    Laufbahnrecht - Gesamtbeurteilung - Berechnungsmethode

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.11.2013 - 4 S 64.13
    Dieses Urteil wird jedoch überdies legitimerweise von Erwägungen beeinflusst, die in den Einzelbewertungen nicht zum Ausdruck kommen, so dass es als unzulässig zu erachten ist, die Gesamtnote aus dem arithmetischen Mittel der Einzelnoten zu bilden (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. November 1994 - 2 C 21.93 -, BVerwGE 97, 128, 131; Schnellenbach, a.a.O., Rn. 398; s. zum Arithmetisierungsverbot s. auch OVG Weimar, Beschluss vom 18. März 2011 - 2 EO 471/09 -, juris Rn. 68 ff. m.w.N.); Entsprechendes legt auch die hier zu beachtende Beurteilungsrichtlinie nicht nahe.
  • OVG Thüringen, 18.03.2011 - 2 EO 471/09

    Konkurrentenstreitigkeit; Dokumentationspflicht; Gesamtnote; arithmetisches

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.11.2013 - 4 S 64.13
    Dieses Urteil wird jedoch überdies legitimerweise von Erwägungen beeinflusst, die in den Einzelbewertungen nicht zum Ausdruck kommen, so dass es als unzulässig zu erachten ist, die Gesamtnote aus dem arithmetischen Mittel der Einzelnoten zu bilden (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. November 1994 - 2 C 21.93 -, BVerwGE 97, 128, 131; Schnellenbach, a.a.O., Rn. 398; s. zum Arithmetisierungsverbot s. auch OVG Weimar, Beschluss vom 18. März 2011 - 2 EO 471/09 -, juris Rn. 68 ff. m.w.N.); Entsprechendes legt auch die hier zu beachtende Beurteilungsrichtlinie nicht nahe.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.03.2004 - 2 M 212/03

    Konkurrentenstreit, Dienstposten, Anordnungsgrund, Tarifautomatik

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.11.2013 - 4 S 64.13
    Soweit sich der Antragsteller erstinstanzlich auf die Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte Bremen (Beschluss vom 20. Mai 1987 - OVG 2 B 66/87 -, ZBR 1988, S. 65), Saarlouis (Beschluss vom 29. August 1994 - 1 W 30/94 -, DRiZ 1995, S. 271), Greifswald (Beschluss vom 18. März 2004 - 2 M 212/03, 2 O 121/03 -, juris), Weimar (Beschluss vom 5. Februar 1998 - 2 EO 594/96 -, DÖV 1998, S. 607) und Koblenz (Beschluss vom 4. Mai 1995 - 2 B 11102/95.OVG -, NVwZ-RR 1996, S. 51) beruft, überzeugt dies schon deshalb nicht, weil sich diese Entscheidungen auf die Berücksichtigung von Leistungen und Fähigkeiten auf Beförderungsdienstposten (Stichwort: Bewährungsvorsprung) bzw. die unmittelbar mit einer Beförderungsentscheidung einhergehende Besetzung von Dienstposten beziehen.
  • OVG Thüringen, 05.02.1998 - 2 EO 594/96

    Recht der Landesbeamten; Dienstpostenbesetzung; Konkurrentenstreit;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.11.2013 - 4 S 64.13
    Soweit sich der Antragsteller erstinstanzlich auf die Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte Bremen (Beschluss vom 20. Mai 1987 - OVG 2 B 66/87 -, ZBR 1988, S. 65), Saarlouis (Beschluss vom 29. August 1994 - 1 W 30/94 -, DRiZ 1995, S. 271), Greifswald (Beschluss vom 18. März 2004 - 2 M 212/03, 2 O 121/03 -, juris), Weimar (Beschluss vom 5. Februar 1998 - 2 EO 594/96 -, DÖV 1998, S. 607) und Koblenz (Beschluss vom 4. Mai 1995 - 2 B 11102/95.OVG -, NVwZ-RR 1996, S. 51) beruft, überzeugt dies schon deshalb nicht, weil sich diese Entscheidungen auf die Berücksichtigung von Leistungen und Fähigkeiten auf Beförderungsdienstposten (Stichwort: Bewährungsvorsprung) bzw. die unmittelbar mit einer Beförderungsentscheidung einhergehende Besetzung von Dienstposten beziehen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.05.1995 - 2 B 11102/95

    Bestehen einer konkreten Gefahr als Voraussetzung eines Anordnungsgrundes;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.11.2013 - 4 S 64.13
    Soweit sich der Antragsteller erstinstanzlich auf die Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte Bremen (Beschluss vom 20. Mai 1987 - OVG 2 B 66/87 -, ZBR 1988, S. 65), Saarlouis (Beschluss vom 29. August 1994 - 1 W 30/94 -, DRiZ 1995, S. 271), Greifswald (Beschluss vom 18. März 2004 - 2 M 212/03, 2 O 121/03 -, juris), Weimar (Beschluss vom 5. Februar 1998 - 2 EO 594/96 -, DÖV 1998, S. 607) und Koblenz (Beschluss vom 4. Mai 1995 - 2 B 11102/95.OVG -, NVwZ-RR 1996, S. 51) beruft, überzeugt dies schon deshalb nicht, weil sich diese Entscheidungen auf die Berücksichtigung von Leistungen und Fähigkeiten auf Beförderungsdienstposten (Stichwort: Bewährungsvorsprung) bzw. die unmittelbar mit einer Beförderungsentscheidung einhergehende Besetzung von Dienstposten beziehen.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.04.2012 - 2 M 41/12

    Recht der Richter

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.11.2013 - 4 S 64.13
    Nach alledem bedarf es keiner Erörterung, ob es dem Antragsteller überdies zum Nachteil gereicht, dass er es seinerzeit unterlassen hat, der Besetzung des Dienstpostens durch den Beigeladenen entgegenzutreten, und dass er sich nicht selbst um einen entsprechenden Dienstposten bemüht hat (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 30. April 2012 - 2 M 41/12 -, juris Rn. 20, das einem Konkurrenten entgegenhält, es sei ihm nicht verwehrt gewesen, Verwaltungserfahrungen zu sammeln).
  • OVG Saarland, 29.08.1994 - 1 W 30/94

    Beamtenrecht; Konkurrentenstreit; Beförderungsverbot; Formverstoß;

  • OVG Bremen, 20.05.1987 - 2 B 66/87

    Konkurrenzklage; Beamter; Umsetzung; Bewerbung; Konkurrent

  • VG Berlin, 19.02.2013 - 26 L 647.12

    Dienstrecht; Absehen von einer Anlassbeurteilung aufgrund der Allgemeinen

  • VG Berlin, 17.11.2022 - 36 K 337.18
    Daraus ergibt sich die höhere Bedeutung der Regelbeurteilungen gegenüber den Anlassbeurteilungen (OVG Berlin-Brandenburg v. 27. November 2013 - OVG 4 S 64.13 - juris Rn. 10).

    Auch das Merkmal der "Sonstigen Kenntnisse" ist im Hinblick auf die Anforderungen des Statusamtes zu bewerten (OVG Berlin-Brandenburg v. 27. November 2013, OVG 4 S 64.13 - juris Rn 31).

  • OVG Thüringen, 10.03.2014 - 2 EO 511/13

    Konkurrentenstreitverfahren über die Besetzung einer Stelle eines Vorsitzenden

    Durch die Fixierung auf bestimmte Zeitpunkte nach der Lebenszeiternennung wird ebenso Einheitlichkeit und Vergleichbarkeit der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung der Richter hergestellt, und zwar bezogen auf ihr Leistungsbild und ihre Entwicklung zwei, sieben und zwölf Jahre nach der Lebenszeiternennung (vgl. ebenso OVG Berlin- Brandenburg, Beschluss vom 27. November 2013 - OVG 4 S 64.13 - Juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.10.2016 - 4 S 21.16

    Begründung des Gesamturteils

    Der Antragsgegner verkennt zum einen, dass die BeurtAV Regelbeurteilungen gegenüber Anlassbeurteilungen höhere Bedeutung zumisst (vgl. im Einzelnen Senatsbeschluss vom 27. November 2013 - OVG 4 S 64.13 -, juris Rn. 9 f.).
  • VG Potsdam, 13.11.2017 - 2 L 935/17

    Einstweiliger Rechtsschutzantrag wegen Beförderung im Bereich einer

    Schnellenbach/Bodanowitz, a. a. O., Rn. 251b, 558a; zweifelnd auch - für Richterbeurteilungen - VG Berlin, Beschluss vom 19. Februar 2013 - 26 L 647.12 -, Rn. 9, diesbezüglich noch offen OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 27.November 2013 - 4 S 64.13 -, Rn. 12.
  • VG Potsdam, 12.07.2023 - 1 K 380/21
    Dies wurde in einem Urteil des OVG Berlin-Brandenburg vom 27. November 2013 (OVG 4 S 64.13, juris, und 4 S 65.13) in einem Einzelfall als rechtswidrig angesehen und die dienstliche Beurteilung in jenem Fall aufgehoben.
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